CDU-Regionalräte Nordschwarzwald
02.06.2025
„Wenn wir uns nicht an die eignen Kriterien halten, machen wir uns unglaubwürdig“, erklärte die CDU-Fraktion in der Versammlung des Regionalverbandes Nordschwarzwald nach ihrer Sitzung im Ratssaal von Besenfeld (Seewald, Kreis Freudenstadt) und vor der in Loßburg stattgefundenen Sitzung des Planungsausschusses des Regionalverbandes.
„Wenn wir uns nicht an die eignen Kriterien halten, machen wir uns unglaubwürdig“, erklärte die CDU-Fraktion in der Versammlung des Regionalverbandes Nordschwarzwald nach ihrer Sitzung im Ratssaal von Besenfeld (Seewald, Kreis Freudenstadt) und vor der in Loßburg stattgefundenen Sitzung des Planungsausschusses des Regionalverbandes. Thema: Das Ergebnis des ersten offiziellen Beteiligungsverfahrens zu Windkraft-Standorten in der Region, dem schon eine informelle und im Gesetz nicht verlangte Beteiligung der Kommunen und Landkreise vorausging.
Die Beteiligung der Öffentlichkeit an der Festlegung denkbaren Standorten für Windmühlen sei auf der Bais einer vierseitigen Kriterienliste erfolgt, die wiederum erst nach der Anhörung der Öffentlichkeit beschlossen worden sei, so Fraktionsvorsitzender Günter Bächle (Mühlacker) in einer Mitteilung. „Ein durch und durch transparentes Verfahren.“ Auf dieser Grundlage seien die Stellungnahmen der Gemeinden, Behörden, Verbände und Privatpersonen abgegeben worden. Der Maßstab müsse für alle gelten. Das erste förmliche Verfahren im Frühjahr 2024 brachte laut Verband rund 20.000 Stellungnahmen. Diese Menge hätten das Verfahren verlängert. Die Ergebnisse daraus lagen jetzt dem Planungsausschuss in Loßburg vor.
Wenn nun ein Standort alle Kriterien einer regionalbedeutsamen Windkraftanlage erfülle, wie zum Beispiel der Standort Sauberg in Engelsbrand, bestehe kein Grund, diesen zu streichen, weil die betroffene Gemeinde dies wolle. Regionalplanung geschehe nicht nach Beliebigkeit oder durch Zuruf, sonst wäre sie nach Auffassung der CDU rechtlich nicht zu halten. Dies wäre zudem ungerecht gegenüber andren Kommunen, die ihre Stellungnahme auf der Basis anerkannter Kriterien äußern. Deshalb stimmte die Fraktion im Planungsausschuss, bis auf Regionalrat Andreas Renner (Pforzheim), mit der Mehrheit für die Beibehaltung des Standorts Sauberg. Tatsächlich, so die Verbandsverwaltung, entspreche der Standort allen zuvor für die Auswahl aufgestellten Kriterien des Regionalverbandes.
Das diese korrekt angewandt worden seien, zeige sich an den Veränderungen aufgrund von Stellungnahmen im jetzt vom Planungsausschuss des Regionalverbandes bewerteten ersten formellen Anhörungsverfahren aus 2024. „Bedenken und Anregungen wurden eingearbeitet“, so die Christdemokraten. Es werde nicht über die Köpfe der Menschen in der Region entschieden.
So seien elf Standorte im Zuge der ersten Anhörungsrunde der Öffentlichkeit gestrichen worden, weil sie Kriterien nicht erfüllten: (jeweils im Verwaltungsraum) WE 6 Ispringen, WE 14 Birkenfeld, WC 2 Schömberg, WC 24 Simmersfeld/Altensteig, WC 25 Altensteig, WC 27 Nagold, WF 6 Eutingen im Gäu/Horb/Nagold, WF 12 Freudenstadt, WF 13 Glatten, WF 17 Loßburg und WF 19 Alpirsbach.
Neu zugeschnitten würden 15 Vorranggebiete: WE 2 im Verwaltungsraum Königsbach-Stein/Neulingen, WE 4 Remchingen, WE 8 Birkenfeld, WE 11 Mühlacker-Wiernsheim (wegen des visuellen Überlastungsschutzes), WE 15 Friolzheim/Pforzheim/Tiefenbronn/Wimsheim, WC 4 Althengstett/Bad Liebenzell/Simmozheim WC 18 Bad Wildbad/Simmersfeld, WC 21, Neubulach/ Haiterbach/Horb/Nagold, WF 5 Dornstetten/Pfalzgrafenweiler/Waldachtal, WF 9 Horb/Waldachtal sowie WF 10, 11, 14 und 15 Empfingen/Horb, WF 16 Loßburg/Horb.
Zwei würden gegenüber der bisherigen Planung erweitert - WC 11 Bad Teinach-Zavelstein/Neuweiler/Oberreichenbach und WC 16 Calw/Wildberg, der Standort WF 19 Alpirsbach sogar neu aufgenommen.
Die in Frage kommenden Gebiete seien seit dem Einstieg ins Verfahren von zehn Prozent der Regionsfläche, über sechs Prozent auf nun 2,9 Prozent geschrumpft. Das Land verlange mindesten 1,8 Prozent.
In der nun anstehenden zweiten und letzten Anhörungsrunde sei eine weitere Reduzierung denkbar. Der endgültige Anteil dürfe nach Auffassung der CDU auch über 1,8 Prozent liegen. Immer wieder müsse darauf hingewiesen werden, dass die Regionalverbände nur Flächen, die für Windräder tauglich seien, im Auftrag des Landes als Vorranggebiet sichern und von einer anderen Nutzung ausschließen. Bächle: „Wir bauen nicht – es kann auch sein, dass sich für einzelne Standorte kein Investor findet, dann reduziert das die Fläche nochmals.“ Tatsächlich Baupläne müssten die Genehmigungsverfahren bei den Landratsämtern durchlaufen. Diese setzten bei den Untersuchungen weitaus tiefer an.
Gelinge diese Steuerung der Standorte und ihre Konzentration nicht bis 2026, so falle die Steuerungsfunktion des Regionalverbandes weg. Dann drohe „Wildwuchs bei der Windkraftanlagen“. Schon allein deshalb dürfe das Verfahren nicht auf null gestellt, sondern müsse zu Ende geführt werden, so Verbandsvorsitzender und Bundestagsabgeordneter Klaus Mack (CDU) in der Fraktionssitzung. Die CDU stimme, so ihre Mitteilung, für die zügige Einleitung des zweiten Anhörungsverfahrens und auf einen Satzungsbeschluss Ende September 2025.