Genehmigungsverfahren für Windenergieanlagen in Mühlacker gestartet

02.09.2025

Die Stadtverwaltung hat nun die Anfrage des Vorsitzenden der CDU-Gemeinderatsfraktion, Günter Bächle, zum aktuellen Stand der geplanten Windkraftanlage der Kommunalpartner in Großglattbach beantwortet.

Die Stadtverwaltung hat nun die Anfrage des Vorsitzenden der CDU-Gemeinderatsfraktion, Günter Bächle, zum aktuellen Stand der geplanten Windkraftanlage der Kom-munalpartner in Großglattbach beantwortet. Die CDU-Fraktion betont, dass die Stadt Mühlacker in Be-zug auf die Planung und Realisierung der vier geplanten Windräder nicht machtlos ist, wie die Antwort der Stadtverwaltung auf die sechs Fragen zu den Plänen für die Zuwegung und Baustellen zeige. Die Fraktion unterstützt das Projekt, fordert jedoch eine intensivere Dialogbereitschaft der Stadtwerke mit den Bürgern vor Ort. Gründer und Gesellschafter der Kommunalpartner sind sechs kommunale Ener-gieversorger aus Baden-Württemberg: Energieversorgung Filstal, Stadtwerk am See, Bietigheim-Bissingen, Mühlacker, Schwäbisch Hall und Tübingen. Das Unternehmen ist seit 2005 aktiv.

Im Gestattungsvertrag sind die Nebeneinrichtungen der Windenergieanlagen (WEA) wie Kranstellflächen, Lager- und Montageflächen sowie erforderliche Wege und Leitungen für den Anschluss an das öffentliche Netz festgehalten, heißt es in der von Oberbürgermeister Frank Schneider unterzeichneten Antwort. Der Vertrag wurde mit den Stadtwerken Mühlacker (SWM) abgeschlossen, welche ihn an die Kommunalpartner übertragen haben.

Für den Bau der geplanten WEA ist eine Genehmigung nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz erforderlich, zuständig ist die untere Immissionsschutzbehörde (Landratsamt Enzkreis). Die Stadt Mühlacker wird als Trägerin öffentlicher Belange in das Verfahren eingebunden und prüft die baurechtliche Zulässigkeit.

Der Antrag auf Genehmigung der WEA wurde beim Landratsamt eingereicht, jedoch sind die Unterla-gen noch nicht vollständig, weshalb die Anhörung der Träger öffentlicher Belange noch nicht gestartet wurde. Die Stadtverwaltung wartet auf Informationen über die geplanten Zuwegungen und Baustelleneinrichtungen, zitiert Bächle aus der Antwort der Verwaltung.

Sobald die erforderlichen Unterlagen vollständig vorliegen, werden sie im Ausschuss für Umwelt und Technik des Gemeinderats vorgestellt. Aktuell liegen der Verwaltung keine konkreten Pläne für den Bau der WEA und der Zuwegung vor. Die Stadtverwaltung kann Auflagen formulieren, die von der Genehmigungsbehörde berücksichtigt werden müssen.

Die Kommunalpartner beabsichtigen, die Ergebnisse des Antragsprozesses abzuwarten, bevor relevante Neuigkeiten für die Bürgerschaft kommuniziert werden. Diese Haltung wird von der CDU-Fraktion nachdrücklich kritisiert, erklärten die Stadträte Matthias Aichele und Matthias Trück. Der Fraktionsvor-sitzende Günter Bächle rät den Energieunternehmen, dem grundsätzlichen Vorschlag von Frank Brettschneider, Professor für Kommunikationswissenschaften an der Universität Hohenheim, zu folgen, der in einer Veröffentlichung empfehle, die Bürger aktiv in solche Vorhaben einzubeziehen und neben Information auch Dialog anzubieten. Laut Brettschneider möchten die meisten Menschen neben Information auch die Möglichkeit zur dialogorientierten Beteiligung haben. Dialog-Instrumente wie Bürgerforen, Fokusgruppen, Runde Tische und Zukunftswerkstätten sind hierbei hilfreich.

Die Kommunalpartner bleiben leider stur. Dieses Fazit zieht sie aus einer Antwort von Dr. Ulrich Schermaul, Teamleiter Kommunikation der Stadtwerke Tübingen und der Kommunalpartner, an ihren Vorsitzenden. Die Kommunalpartner würden die Öffentlichkeit über die Projektseite im Internet mit umfas-senden FAQs informieren. Zusätzlich steht die Projektleitung für individuelle Anfragen zur Verfügung, die über ein entsprechendes Formular auf der Projektseite gestellt werden können. Sobald der Antragsprozess abgeschlossen sei, der Projektfortschritt neue gesicherte Erkenntnisse hergebe und sich für die Bürgerschaft relevante Neuigkeiten ergäben, würden sie gemeinsam mit ihren Partnern und der Gemeinde über ein passendes Format für eine mögliche Infoveranstaltung vor Ort sowie begleitende Pressearbeit beraten

Der Genehmigungsantrag beim Landratsamt kann erst nach der rechtskräftigen Festlegung des Standorts WE 11 (Großglattbach) als Vorranggebiet im Teilregionalplan Windenergie des Regionalverbands genehmigt werden. Darauf verweist Günter Bächle, gleichzeitig Fraktionsvorsitzender der CDU im Gemeinderat von Mühlacker und in der Regionalverbandsversammlung Nordschwarzwald. Ursprünglich sollte dies im September geschehen, jedoch wurde der Satzungsbeschluss der Regionalverbandsversammlung auf Dezember 2025 verschoben. Der Regionalverband überprüfte alle Gebietskulissen auf optische Überlastung oder Umzingelung von Ortslagen, was zur Anpassung der Gebietskulisse von WE11 führte.

Der Regionalverband Nordschwarzwald orientiert sich, wie die meisten Regionalverbände in Baden-Württemberg, an einem Gutachten aus Mecklenburg-Vorpommern. Die Optik der Gebietskulisse von WE11 wurde angepasst, um Großglattbach nicht zu stark einzuschränken. Der neue Korridor ermöglicht einen optischen Freiraum von 60 Grad zwischen den Teilflächen. Die orange Schraffur markiert das Vorranggebiet gemäß der aktuellen Offenlage, während die grünen Flächen den aktuellen Stand der zweiten Offenlage darstellen.

Gebietskulisse von WE11 
Gebietskulisse von WE11