CDU-Regionalräte Nordschwarzwald
26.07.2020
CDU-Regionalverbandsfraktion greift Kritik auf – Wirtschaftsministerin Nicole Hoffmeister-Kraut macht wenig Hoffnung auf eine rasche Neufassung des „Kursbuchs der Landesplanung“, das für die Kommunen verbindlich ist
Pforzheim. Der Landesentwicklungsplan 2002 ist fortschreibungswürdig – wohl kein anderes Bundesland hat einen derart betagten LEP. Darauf weist die CDU-Fraktion im Regionalverband Nordschwarzwald in einem Schreiben an die zuständige Wirtschaftsministerin des Landes, Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut (CDU) hin. Jetzt würden Förderprogramme des Landes an den im LEP festgelegten Raumkategorien ausgerichtet, so die E-Zweiradförderung des Verkehrsministeriums für junge Leute. Die Ministerin machte in ihrer Antwort an den Fraktionsvorsitzenden Günter Bächle (Mühlacker) deutlich, dass für die allernächsten Jahre nicht mit einem neuen „Kursbuch der Landesplanung“ gerechnet werden könne.
Zunehmend würden vor Ort die Aussagen des Landesentwicklungsplanes (LEP) Baden-Württemberg aus dem Jahr 2002 infrage gestellt werden, schrieb Bächle der Ministerin. Normalerweise interessiere dieses Thema nur Insider von Landesplanung und Regionalplanung, aber mit zunehmender Tendenz des Landes, die Voraussetzungen für Förderungen an den Raumkategorien fest zu machen, werde nach der Aktualität des gültigen Landesentwicklungsplanes gefragt.
Neuestes Beispiel ist, so die regionale CDU-Fraktion, die Förderung der Anschaffung von elektrischen Zweirädern durch das Verkehrsministerium Baden-Württemberg, das eine solche Förderung nur in Gemeinden aus der Kategorie Ländlicher Raum vorsehe. Ein Beispiel: Im Enzkreis empfänden sich die Menschen in vielen der 28 Gemeinden nach ihrem Verständnis als im ländlichen Raum lebend, seien aber nach dem Landesentwicklungsplan Verdichtungsraum oder -randzone. Bächle: „Im Enzkreis ist lediglich die Gemeinde Sternenfels als Ländlicher Raum kategorisiert - doch Nachbarorte wie Freudenstein fühlen sich zurecht auch als ländlich, gehen aber leer aus. Es war schon immer ein Problem, dies verständlich zu machen.“
Zum Förderprogramm „E-Zweiradförderung für junge Leute" des Verkehrsministeriums Baden-Württemberg habe sich ihr Haus mit dem zuständigen Verkehrsministerium ausgetauscht, so Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut. Demnach werde die eigenständige und klimafreundliche Mobilität junger Menschen im Alter von 15 bis 21 Jahren im Ländlichen Raum durch eine finanzielle Förderung unterstützt, etwa für die Anschaffung eines E-Rollers oder eines Pedelecs. Im Ländlichen Raum gebe es nach Einschätzung des das Förderprogramm verantwortenden Verkehrsministeriums insbesondere für junge Menschen hierfür besonderen Bedarf. Aufgrund des finanziellen Rahmens könne das Verkehrsministerium nur eine begrenzte Zahl junger Menschen fördern und fokussiere daher die Förderung auf den Ländlichen Raum in Anknüpfung an die Raumkategorien des LEP.
„Die Raumkategorien des LEP dienen vorrangig landesplanerischen und raumordnerischen Zwecken und setzen daher auf einer räumlich übergeordneten Ebene an“, so die Ministerin. Sie würden unter anderem unter Berücksichtigung der Siedlungsverdichtung und bestehender Verflechtungen festgelegt und seien mit jeweils unterschiedlichen Entwicklungsauftragen verbunden.
So sollen nach Angaben der Ministerin etwa die Verdichtungsräume als Schwerpunkte für Wohnen, Produktion und Dienstleistung mit hochwertigem Infrastruktur- und Arbeitsplatzangebot gesichert. Es solle so weiterentwickelt werden, dass sie ihre übergeordneten Funktionen für die wirtschaftliche, kulturelle und soziale Entwicklung des Landes erfüllen und als leistungsfähige Wirtschaftsstandorte im internationalen Wettbewerb bestehen können. Weiter seien sie in nationale und internationale Verkehrs-, Energie- und Kommunikationsnetze einzubinden.
Demgegenüber stehe beim Ländlichen Raum die wohnortnahe Versorgung mit Arbeitsplatz-, Bildungs- und Versorgungsangeboten, die Erhaltung großflächiger Freiräume sowie die Land- und Forstwirtschaft im Vordergrund. Die Randzonen um die Verdichtungsräume nähmen unter anderem Entlastungsaufgaben für die Verdichtungsräume wahr und vermittelten Entwicklungsimpulse in den Ländlichen Raum. Dies betreffe etwa die Siedlungsentwicklung für Wohnen und Gewerbe, die Stärkung der zentralen Orte als Versorgungs- und Arbeitsplatzzentren oder die Sicherung der Freiräume auch für Erholungszwecke. Die Gewährleistung einer guten Anbindung an den öffentlichen Personennahverkehr bleibe dabei eine wichtige Aufgabe.
Hinsichtlich einer möglichen Fortschreibung des LEP sei zu berücksichtigen, dass der räumlich und sachlich übergeordnete LEP mit Blick auf seine Ziele und Grundsätze auf lange Sicht angelegt sei und die darin enthaltenen Vorgaben auf regionaler und kommunaler Ebene zeitversetzt umgesetzt würden. Der geltende LEP bewähre sich nach wie vor als rahmensetzendes Gesamtkonzept für die Landesentwicklung. Dabei prüfe das Ministerium laufend die aktuelle Anwendbarkeit des LEP und behalte grundsätzlich auch eine Novellierung im Blick. Allerdings erfordere eine Fortschreibung des LEP eine sorgfältige Vorbereitung unter Berücksichtigung nicht nur einzelfallbezogener Aspekte. Bedeutende Themen wie zum Beispiel Wohnungsknappheit, Bevölkerungszunahme, Digitalisierung und vieles mehr seien dabei in allen Teilbereichen mitzudenken. Für die erforderlichen personal- und kostenintensive Vorarbeiten seien noch die Grundlagen im Landesetat zu schaffen.
Dennoch drängt die Arbeitsgemeinschaft der Regionalverbände in Baden-Württemberg regelmäßig darauf, den LEP fortzuschreiben, so Dr. Matthias Proske, Direktor des Regionalverbandes Nordschwarzwald, auf Anfrage des CDU-Fraktionsvorsitzenden. Bislang jedoch leider erfolglos. Es gebe im Ministerium noch nicht einmal eine Vorstellung davon, wie man den Prozess aufsatteln könnte. Proske: „Grundsätzlich ist der LEP 2002 allerdings ein vergleichsweise sehr guter LEP, mit dem wir nach wie vor arbeiten können.“
Info: Der Landesentwicklungsplan (LEP) ist eine Verordnung der Landesregierung. Er wurde als Kursbuch der Landesregierung für die räumliche Entwicklung Baden-Württembergs beschlossen. Die Aussagen des Landesentwicklungsplans werden für die zwölf Regionen des Landes durch die Regionalplanung konkretisiert. Die Vorgaben im Landesentwicklungsplan und in den Regionalplänen sind für die kommunale Bauleitplanung und die Fachplanung bindend. Die Zuständigkeit hierfür liegt nach dem Landesplanungsgesetz bei den Trägern der Regionalplanung. Der LEP dient der Sicherung und Ordnung der räumlichen Entwicklung des ganzen Landes. Er ist das rahmensetzende, integrierende Gesamtkonzept für die räumliche Ordnung und Entwicklung des Landes. An ihm sind alle räumlichen Planungen, insbesondere die Regionalplanung, die kommunale Bauleitplanung und die fachlichen Einzelplanungen zu orientieren. Er ist durch Rechtsverordnung der Landesregierung für verbindlich erklärt. Die Zuständigkeit hierfür liegt nach dem Landesplanungsgesetz bei den Trägern der Regionalplanung.
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