CDU-Regionalräte Nordschwarzwald
07.08.2025
Pforzheim/Calw/Freudenstadt. Die für Windkraftanlagen in Frage kommenden Gebiete in der Region Nordschwarzwald seien seit dem Einstieg ins Verfahren von zehn Prozent der Regionsfläche, über sechs Prozent auf nun 2,9 Prozent geschrumpft. „Mit diesem Anteil läuft derzeit die Beteiligung der Öffentlichkeit an dem Standort-Konzept des Regionalverbandes“, so der Vorsitzende der CDU-Fraktion in der Regionalverbandsversammlung, Günter Bächle (Mühlacker). Das Land verlange mindestens 1,8 Prozent.
Pforzheim/Calw/Freudenstadt. Die für Windkraftanlagen in Frage kommenden Gebiete in der Region Nordschwarzwald seien seit dem Einstieg ins Verfahren von zehn Prozent der Regionsfläche, über sechs Prozent auf nun 2,9 Prozent geschrumpft. „Mit diesem Anteil läuft derzeit die Beteiligung der Öffentlichkeit an dem Standort-Konzept des Regionalverbandes“, so der Vorsitzende der CDU-Fraktion in der Regionalverbandsversammlung, Günter Bächle (Mühlacker). Das Land verlange mindestens 1,8 Prozent.
Die CDU-Fraktion lehnt es ab, Mitten im Verfahren den Anteil auf maximal 2,2 Prozent als neuen Wert zu reduzieren. „Dann wäre das aktuelle öffentliche Beteiligungsverfahren für die Katz und wir müssten von vorne beginnen“, so die Christdemokraten. Schon jetzt zeichne sich ab, dass die Regionalverbandsversammlung nicht, wie noch im Mai erhofft, Ende September 2025 den Satzungsbeschluss zum Teilregionalplan Windkraft fällt, sondern erst im Dezember und damit vier Monate später.
Immer wieder müsse darauf hingewiesen werden, dass die Regionalverbände nur Flächen, die für Windräder tauglich seien, im Auftrag des Landes als Vorranggebiet sichern und von einer anderen Nutzung ausschließen. Bächle: „Wir bauen nicht – es kann auch sein, dass sich für einzelne Standorte kein Investor findet, dann reduziert das die Fläche nochmals.“ Denkbar sei, dass durch das jetzige Anhörungsverfahren die 2,9 Prozent unterschritten werden. Tatsächlich Baupläne müssten die Genehmigungsverfahren bei den Landratsämtern durchlaufen. Diese setzten bei den Untersuchungen weitaus tiefer an.
Gelinge diese Steuerung der Standorte und ihre Konzentration nicht bis 2026/27, so falle die Steuerungsfunktion des Regionalverbandes weg. Dann drohe „Wildwuchs bei der Windkraftanlagen“. Schon allein deshalb dürfe das Verfahren nicht auf null gestellt, sondern müsse zu Ende geführt werden, so die Fraktion, die die größte Gruppe im Regionalparlament ist.
Der FWV-Antrag auf maximal 2,2 Prozent sei auch praktisch nicht umsetzbar. Eine solche Festlegung sei willkürlich. Denn an den im bisherigen Verfahren zugrunde gelegten und auch von der FWV mitgetragenen Kriterien lasse sich nicht einfach herumbasteln. Die Kriterien könnten nicht beliebig gestrichen, erweitert oder umformuliert werden, um einen bestimmten Prozentsatz zu erreichen. Dadurch würde sich der Regionalverband selbst Fallen stellen. Abgesehen davon, dass dies gegenüber den Kommunen unfair wäre.
„Wenn wir uns nicht an die eigenen Kriterien halten, machen wir uns unglaubwürdig und das Verfahren anfechtbar “, erneuerte die CDU-Fraktion ihre Position. Dem Beschluss über diese Kriterienliste sei schon 2024 eine informelle und im Gesetz nicht verlangte Beteiligung der Kommunen und Landkreise vorausgegangen.
Die Beteiligung der Öffentlichkeit an der Festlegung denkbaren Standorten für Windmühlen sei auf der Bais dieser vierseitigen Kriterienliste erfolgt, so der Fraktionsvorsitzende in einer Mitteilung. „Ein durch und durch transparentes Verfahren.“ Auf dieser Grundlage seien die Stellungnahmen der Gemeinden, Behörden, Verbände und Privatpersonen abgegeben worden. Der Maßstab müsse für alle gelten. Das erste förmliche Verfahren im Frühjahr 2024 brachte laut Verband rund 20.000 Stellungnahmen. Diese Menge hätten das Verfahren verlängert.
Zum überarbeiteten Entwurf des Teilregionalplans Windenergie startete inzwischen der Regionalverband Nordschwarzwald die zweite Beteiligungsrunde. Die Öffentlichkeitsbeteiligung findet vom Montag, 21. Juli 2025, bis einschließlich Sonntag, 24. August 2025 statt. Die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange endet am Freitag, 26. September 2025. In diesem Zusammenhang begrüßte es die CDU-Fraktion nachdrücklich, dass die teilweise in die Ferienzeit fallenden Fristen vom Verbandsvorsitzenden, dem Bundestagsabgeordneten Klaus Mack (CDU) und Verbandsdirektor Sascha Klein unbürokratisch verlängert worden seien.