Von 60 auf 24 Vorranggebiete für die Windenergie reduziert

09.03.2018

Der Entwurf des Teilregionalplanes, der auch Ergebnis einer intensiven mehrjährigen Prüfung ist, wird nun unter anderem in einer Beteiligung der Öffentlichkeit bis zum 13. April zur Diskussion gestellt. Innerhalb dieser Frist können sich Bürgerinnen und Bürger zum Planentwurf äußern

Von ehemals 60 Suchpotenzialflächen werden im Entwurf des Teilregionalplans Windenergie in der Region Nordschwarzwald derzeit nur noch 24 Gebiete mit einer Gesamtkulisse von 2.345 ha als potenzielle Vorranggebiete für die Nutzung der Windenergie weiterverfolgt. Das hat der Planungsausschuss des Regionalverbands Nordschwarzwald auch mit den Stimmen der CDU-Fraktion so beschlossen. Der Entwurf, der auch Ergebnis einer intensiven mehrjährigen Prüfung ist, wird nun unter anderem in einer Beteiligung der Öffentlichkeit bis zum 13. April zur Diskussion gestellt. Innerhalb dieser Frist können sich Bürgerinnen und Bürger zum Planentwurf äußern.
Der Regionalverband Nordschwarzwald verweist mit dem Planentwurf auf die bundes- und landespolitischen Ziele, den Anteil der Stromerzeugung aus Erneuerbaren Energien zu erhöhen. „Dazu soll nach den landesgesetzlichen Vorgaben künftig mit der Festlegung von Vorranggebieten für die Windener-gie der regionale Beitrag geleistet werden“, sagt Verbandsvorsitzender Jürgen Kurz. Dieser betont „wir kommen damit der gesetzlichen Pflichtaufgabe einer eigenen gründlichen Planung nach und legen als letzter von zwölf Regionalverbänden in Baden-Württemberg unseren Entwurf offen“.
Jürgen Kurz erläutert das nun anstehende Vorgehen wie folgt: „Der Entwurf ist das vorläufige Ergebnis der Planungen und wird nun den öffentlichen Stellen und der Öffentlichkeit vorgestellt. Alle Bürgerinnen und Bürger, also je-dermann, können sich zu dem Planentwurf äußern und sind dazu herzlich eingeladen.“
Überall dort, wo Kommunen planen und zu anderen Ergebnissen kommen, droht Ungemach. Verbandsdirektor Dr. Matthias Proske weiß um das Konfliktpotenzial des Entwurfs: „Wir haben alle kommunalen Steuerungskonzepte in die Planung einfließen lassen. Dort, wo diese noch nicht abgeschlossen sind, hoffen wir nun auf das anstehende Beteiligungsverfahren und weitere Informationen.“
Der Entwurf des Teilregionalplans fußt auf einer aufwändigen Planungsmethodik, die, so die einhellige Meinung der Verbandsspitze, in dieser Tiefe bei wohl keinem anderen Thema gefordert ist. Bestandteil ist unter anderem eine Strategische Umweltprüfung, bei der die voraussichtlichen erheblichen Auswirkungen jedes einzelnen potenziellen Vorranggebiets unter Annahme eines „worst-case“-Szenarios ermittelt, bewertet und in einem Umweltbericht dokumentiert wurden.
Es ist für den Verband vollkommen nachvollziehbar, dass Bürger sich von Windkraftanlagen beeinträchtigt sehen. Dem Sankt-Florians-Prinzip, die Windkraft generell zu befürworten, konkret jedoch vor der eigenen Haustüre abzulehnen, kann der Regionalverband nichts abgewinnen. Doch klar ist der Verbandsspitze, dass in Extremfällen mit einem sog. Überlastungsschutz Abhilfe geschaffen werden muss. „Auch wir wollen, dass Anwohner beim Blick aus ihren Fenstern noch etwas Anderes sehen können als Windkraftanlagen“, erläutert Proske das Vorgehen. Unter Anwendung des Gegenstromprinzips können zudem noch Gebiete aus dem Entwurf gestrichen oder verändert werden, die von den Kommunen aufgrund von natur- und artenschutz-rechtlichen Untersuchungen ausgeschieden oder an anderer Stelle vorgesehen wurden. Beide Schritte sind bereits in der planerischen Vorgehensweise angelegt, können aber rechtssicher erst nach einer Träger- und Öffentlichkeitsbeteiligung und folglich nach dem Vorliegen aller Informationen im Rahmen eines fortgeschrittenen Planungsprozesses angewandt werden.
Die Stellungnahmen zum Planentwurf können entweder postalisch oder per E-Mail (Stellung-nahmen@rvnsw.de) dem Regionalverband Nordschwarzwald zugesandt werden.
Der Regionalverband geht davon aus, dass nach der Behandlung aller Stellungnahmen in den Gremien eine weitere Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit mit einer teilweise veränderten Kulisse potentieller Vorranggebiete stattfinden wird

Termine

Keine Einträge vorhanden